Baumeister Ing. Gerhard Fallmann Bauprojekt-Management GmbH
Lindaustraße 17
4820 Bad Ischl
Gemeinde Bad Ischl im Bezirk Gmunden im Bundesland Oberösterreich in Österreich
Telefon: +43 6132 255 59
Fax: +43 6132 255 59 14
Mail: office@fallmann.com
Web: www.fallmann.com
Allgemeine Information zu Baumeister, Bauträger in Kaltenbach / Bad Ischl / Gmunden / Traunviertel / Oberösterreich
Häuser unterscheiden sich in ihrem Haustyp (z.B. Reihenhaus, Hochhaus, Mehrfamilienhaus) und auch nach ihrem Energiestandard. Umbau bezeichnet die bauliche Veränderung eines bestehenden Bauwerkes. In die Baukosten werden die Kosten des Grunderwerbes sowie der Honorare der Ziviltechniker und sonstiger Planer nicht miteingerechnet.
Der Bauträger ist oft auch berechtigt, Gebäude zu verwerten. Der Bauträger ist jedenfalls dann, wenn er für eine Mehrzahl von Erwerbern tätig ist, zur Optimierung des Bauvorhabens in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht verpflichtet. Bei Bauvorhaben auf eigenen Grundstücken und auf eigene Rechnung ist der Bauträger selbst Bauherr.
Die Kompetenz des Baumeisters erstreckt sich weit über die Bauausführung hinaus und umfasst Planung, Berechnung und Leitung von Bauten aller Art. Er vertritt auch den Bauherrn vor Behörden und erstellt Gutachten im Bereich des Bauwesens. Baumeister planen Bauten verschiedenster Art. Sie erstellen dazu Vorentwürfe, zeichnen Einreichpläne für das baubehördliche Verfahren und Polierpläne für die Bauausführung. Sie erarbeiten Leistungsverzeichnisse, Baubeschreibungen und Massenermittlungen. Außerdem erstellen sie Bauzeitpläne und kalkulieren die Arbeiten anderer am Bauvorhaben beteiligter Unternehmen. Baumeister leiten schließlich die Überwachung der Bauausführung und Fertigstellung des Bauwerkes. Die umfangreichen Anforderungen dieses Berufes erfordern eine Befähigungsprüfung für das BaumeisterInnengewerbe.
Der Tätigkeitsbereich des Bauträgers umfasst die organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Bauvorhaben - wie z.B. Neubauten oder übergreifende Sanierungen - auf eigene oder fremde Rechnung, sowie die hinsichtlich des Bauaufwandes einem Neubau gleichkommende Sanierung von Gebäuden. Der Bauträger ist auch berechtigt, diese Gebäude zu verwerten.