m - immo GmbH
Bad Mühllacken 39
4101 Feldkirchen an der Donau
Gemeinde Feldkirchen an der Donau im Bezirk Urfahr-Umgebung im Bundesland Oberösterreich in Österreich
Allgemeine Information zu Baumeister, Bauträger in Bad Mühllacken / Feldkirchen an der Donau / Urfahr-Umgebung / Mühlviertel / Oberösterreich
Umbau bezeichnet die bauliche Veränderung eines bestehenden Bauwerkes. Für den Hausbau gibt es viele Möglichkeiten: Fertighaus, Massivhaus, Ausbauhaus, Energiesparhaus, Holzhaus oder Bausatzhaus. Als Neubau werden Gebäude bezeichnet, die vor Kurzem neu errichtet oder rekonstruiert wurden.
Der Generalunternehmer unterscheidet sich vom Bauträger vor allem dadurch, dass er nach Vorgaben handelt und ihm somit die Bauherrneigenschaft vollständig fehlt. Bei Bauten auf fremden Grundstücken oder für fremde Rechnung und auf fremdes Risiko ist der Bauträger als Baubetreuer zwar nicht selbst Bauherr, vertritt aber die Interessen des Bauherrn als dessen direkter Vertreter und in voller Projektverantwortung. Bauträger im Sinne des Gesetzes ist derjenige, der eine Gewerbeberechtigung als Bauträger besitzt, Bauvorhaben abwickelt.
Die Kompetenz des Baumeisters erstreckt sich weit über die Bauausführung hinaus und umfasst Planung, Berechnung und Leitung von Bauten aller Art. Er vertritt auch den Bauherrn vor Behörden und erstellt Gutachten im Bereich des Bauwesens. Baumeister planen Bauten verschiedenster Art. Sie erstellen dazu Vorentwürfe, zeichnen Einreichpläne für das baubehördliche Verfahren und Polierpläne für die Bauausführung. Sie erarbeiten Leistungsverzeichnisse, Baubeschreibungen und Massenermittlungen. Außerdem erstellen sie Bauzeitpläne und kalkulieren die Arbeiten anderer am Bauvorhaben beteiligter Unternehmen. Baumeister leiten schließlich die Überwachung der Bauausführung und Fertigstellung des Bauwerkes. Die umfangreichen Anforderungen dieses Berufes erfordern eine Befähigungsprüfung für das BaumeisterInnengewerbe.
Der Tätigkeitsbereich des Bauträgers umfasst die organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Bauvorhaben - wie z.B. Neubauten oder übergreifende Sanierungen - auf eigene oder fremde Rechnung, sowie die hinsichtlich des Bauaufwandes einem Neubau gleichkommende Sanierung von Gebäuden. Der Bauträger ist auch berechtigt, diese Gebäude zu verwerten.