Marc Andre Kurt MBA - Fahrschule
Allgemeine Information zu Fahrschule in Wels / Linz-Wels / Oberösterreich
Die Lenkerberechtigung (Lenkberechtigung) richtet sich nach Klassen beziehungsweise Unterklassen. Ausbildungsfahrten können im Rahmen des L17 (vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B) als ein Teil der Führerscheinausbildung mit einer berechtigten Begleitperson im privaten Rahmen durchgeführt werden. Die Fahrerlaubnis ist eine Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und wird durch die zuständige Behörde erteilt.
In einer Fahrschule werden theoretische und praktische Kenntnisse zum Führen eines Kraftfahrzeugs (KFZ) gelehrt. Es werden unterschiedliche Angebote (z.B. L17, Mopedausweis, B-Führerschein, A-Schein, LKW, usw.) für die Fahrausbildung angeboten, da die Bedürfnisse jedes einzelnen unterschiedlich sind. Fahrlehrer bringen ihren SchülerInnen das Bedienen und Fahren von Personen-, Lastkraftfahrzeugen oder Motorrädern bei. Im praktischen Unterricht (Fahrstunden) begleiten sie ihre SchülerInnen in den Ausbildungsfahrzeugen (PKW, LKW, Bus, Motorrad u. a.). Fahrschullehrer dürfen zu dem praktischen auch den theoretischen Unterricht (technische Grundlagen, Verkehrsvorschriften) in der Fahrschule abhalten.